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Rechtliche Hintergründe und Fragen zu einer LARP-Convention |
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417 Beiträge - Alter Hase
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Ich hätte ein, zwei Fragen zu der rechtlichen Natur einer LARP-Convention und möglichen Konsequenzen.
Wenn ich eine Con auf einem öffentlichen Gelände einer Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden lassen will, von welchen Behörden muss ich mir die Einwilligung dafür holen und können diese mein Vorhaben grundlos blockieren, bzw. müssen sich für deren Verweigerung mir gegenüber nicht rechtfertigen?
Beispiel: Mitten in der Pampa im Nirgendwo Deutschlands steht eine Burgruine die für jeden zugänglich ist. Kein Mensch ist weit und breit in Sicht. Die Gemeinde, deren Erlaubnis ich ja brauche, um dort nächtigen zu dürfen, die Dixi-Klos abstellen, etc. verweigert mir stur und ohne Begründung die Nutzung dieses Geländes.
Also ich glaube nicht, das man in einem solchen Fall etwas dagegen unternehmen, falls doch würde ich mich freuen. Kennt sich jemand mit der Rechtslage genauer aus? Wie verhält es sich grundsätzlich mit Campen auf ungenutzten Wiesen und Feldern? Wildcampen ist ja generell untersagt. Aber dürfte man mit der Erlaubnis der jeweiligen Stadt oder Gemeinde für zwei oder drei Tage irgendwo seine Zelte aufschlagen, wenn man den Flecken Erde so hinterläßt wie man ihn gefunden hat?
PS. Wenn ich daran interessiert bin, so utopisch das auch klingen mag, ein Grundstück zu kaufen das einer Gemeinde oder Stadt gehört ... Wer ist die erste Instanz an die ich mich wenden muss, um Schotter zu lassen und kann sich auch dort eine Gemeinde stur stellen, und sich mir als Käufer gegenüber verweigern?
EDIT: Bitte fragt nicht an um was für eine Ruine es sich handelt. Das oben angegebene Beispiel bleibt erst einmal eine Fiktion die meinem Hirn entsprungen ist ... ich bin eben sehr ... pessimistisch und stelle mich schon im Vorfeld auf alles mögliche ein.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von balean.kryn am 26.09.2007 - 14:01.
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Beitrag vom 26.09.2007 - 13:53 |
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