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2322 Beiträge - Qualitätslarper
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Folgendes habe ich in einem anderen Forum gefunden:
Zitat Aufbauten, die für einen Puplikumsverker erstellt werden, dürfen nur von Fachpersonal erstellt werden z.B. ein Holzturm nur von einem Zimmerermeister. Teilweise müssten diese noch vom TÜV(DEKRA), der Feuerwehr, dem zuständigen Bauamt etc. abgenommen werden z.B. Dungeon vergleichbar mit Geisterbahn auf dem Rummel. Wir als Veranstalter bewegen uns da also auf ganz dünnem Eis. Denn sollte wirklich mal was wirklich schlimmes passieren, z.B. der Dungeon fängt Feuer und es verbrennen alle Spieler darin, dann kommt die Staatsanwaltschaft und will die Abnahmen von allem sehen... KNAST. Die Veranstalterhaftpflicht haftet dafür wenn durch geringe Versäumnisse des Veranstalters jemand zu Schaden kommt z.B. jemand atmet zu viel Nebel, aus ’ner bestimmungsgemäß verwendeten und abgenommenen(Allgemeine Betriebserlaubnis für Deutschland) Nebelmaschine ein. Dann haftet die Versicherung. Schon bei nicht gestreuten Wegen wird es, so viel ich weiß problematisch. |
Ich stell das mal so in den Raum, da ich selber überhaupt keine Ahnung davon habe.
Aber irgendwie, hat mir das zu denken gegeben und für mich hört sich das subjektiv gesehen richtig an.
Okay, mit den Aufbauten vom Fachmann, ist vielleicht nicht so die Hürde. In mancher Orga sitzt bestimmt ein entsprechender Handwerker... aber die TÜV-Abnahme...??
... ich meine dies ist Deutschland, da braucht man für jeden Mist irgendeine Genehmigung, Abnahme, Erklärung, etc, etc.
Weiß da irgendjemand was näheres oder genaueres ?
Müssten theoretisch alle selber gebauten Sachen vom TÜV abgenommen sein oder eine ABE haben?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Brian am 15.01.2008 - 13:16.
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Beitrag vom 15.01.2008 - 13:15 |
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