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Administrator 4153 Beiträge - JackassLarper
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Ich habe seit einiger Zeit vor meinen 14 Jährigen Koseng (wie schreibt man das?) mit zu nehmen. Mir ist nicht ganz klar ob ich das darf. Blöderweise bin ich noch nicht 18 (erst im August).
Gibt es eine Altersgrenze? Was sollte ich beachten?
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Beitrag vom 03.04.2005 - 17:03 |
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507 Beiträge - Larp-Gott
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Das erste Wort in einer solchen Angelegenheit hat natürlich erst mal die SL. Das heißt, dass, bevor man sich überhaupt weiteren Aufwand macht, bei jedem Con erstmal anfragen muss. Gilt eigentlich auch für die Spieler, die unter 18 sind, da es natürlich jeder SL freisteht, auch Minderjährige nicht zuzulassen.
Das Alter, in dem sich ein Start empfiehlt, ist dann eigentlich 16 (mit Einverständniserklärung der Eltern), weil man an diesem Punkt bedingt geschäftsfähig wird (Anke korrigier mich, falls mein Rechtswissen an diesem Punkt 'nen falschen Begriff verwendet hat ).
Wenn du aber deinen Cousin (schreibt sich so) kennst und weißt, dass er vernünftig ist (einer der wichtigsten Punkte), kann er mitkommen, sofern drei Dinge erfüllt sind:
- SL gibt ok
- Eltern vertrauen ihr Kind einer Aufsichtsperson (>18) an
- Aufsichtsperson ist gefunden, hat 'ne Vollmacht und ist einverstanden
Das müsste dann eigentlich alles sein, was zu beachten ist, wenn ich mich nicht irre. Wichtig ist hierbei wirklich, dass das "Kind" vernünftig ist, da es sich it (und vor allem halt auch ot) von der Aufsichtsperson im schlimmsten Fall rumkommandieren lassen muss, wenn 'ne Entscheidung gegen seinen Willen geht. Kämpfen, würde ich spontan sagen, ist auch nicht drin.
Da ich aber von Svenson und Paul weiß (bzw. glaube zu wissen), dass sie mit 15 auf 'nem Bahia-Con gewesen sind, sollte das nach Absprache mit Sven eigentlich gehen.
Müsstest halt nur eine vertrauenswürdige, volljährige Person (beispielsweise mich ) finden, die bereit wäre, die Aufsichtsperson zu machen.
Edit aufgrund von sprachlichen Fehlern 
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Die Erfahrung ist wie eine Laterne im Rücken; sie beleuchtet stets nur das Stück Weg, das wir bereits hinter uns haben. [Konfuzius] |
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zuletzt von Maedanon am 03.04.2005 - 19:12.
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Beitrag vom 03.04.2005 - 17:35 |
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Administrator 4153 Beiträge - JackassLarper
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Das ist mal eine gute Auskunft. Da wird sich mein Cousin freuen.
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Beitrag vom 03.04.2005 - 19:06 |
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400 Beiträge - Alter Hase
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VETO!!!
Ich muss dich leider enttäuschen Max. Paul und ich waren mit 15 auf keinem Bahia. Wir waren auf dem Pfingstturnier von MSG (glaub ich wars) und da ist das was anderes danach war auch ne weile nichts mehr.
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Beitrag vom 03.04.2005 - 22:24 |
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2363 Beiträge - Qualitätslarper
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Mead : Ich sage nur eins 100% rictige aussagen !
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Beitrag vom 03.04.2005 - 22:30 |
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507 Beiträge - Larp-Gott
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Naja, bis auf den Punkt mit den 15-jährigen. Dachte dieses Geschlchtesgesinnungssteinchen wäre auf'm Bahia gewesen. Egal, ich erinnere mich auch noch an diese kleinen Zwerge vom Moder4.
Wie gesagt: Einfach mal Sven fragen, der hat eh das letzte Wort.
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Die Erfahrung ist wie eine Laterne im Rücken; sie beleuchtet stets nur das Stück Weg, das wir bereits hinter uns haben. [Konfuzius] |
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Beitrag vom 03.04.2005 - 22:51 |
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Es heißt "beschränkt geschäftsfähig" und bezieht sich nicht darauf, dass Jugendliche derartige Risiken eingehen dürfen. Das dürfen sie auch erst mit 18.
Mit "derartige Risiken" meine ich das Verletzungsrisiko, dass bei LARPs unzweifelhaft gegeben ist.
Die Zwerge aufm Moder 4 wurden von Papa hingebracht (der sich vorher "unauffällig" die Leute angeschaut hat ) und durften NICHT an Kämpfen teilnehmen (worüber sie augenscheinlich recht enttäuscht waren).
Für gewöhnlich würde ich auch als SL U16er nur zulassen, wenn volljährige Aufsichtsperson (am besten aus der Familie), Einverständniserklärung der Eltern (evtl telefonisch nochmal nachfragen und die AGBs unterschreiben lassen!!!) und Kampfverbot gegeben ist. Sonst wäre das Risiko für den Veranstalter viel zu hoch. Selbst so ist das mit der Haftung ne knifflige Sache.
Letztlich: Sven-SL fragen (oder Carsten) und vorher nix planen, weil sonst große Enttäuschung.
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Gutes Spiel ersetzt Punkte, aber Punkte ersetzen kein gutes Spiel.
Was wir sind ist die Summe dessen, was wir waren.
Bekennendes Mitglied der Backwahn-Sekte. |
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Beitrag vom 03.04.2005 - 23:30 |
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Administrator 4153 Beiträge - JackassLarper
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Gut zu wissen. Das ich es mit Sven und Carsten (die beiden sind ein Team) abkläre ist mir klar. Die Lage ist so das ich im August 18 werde und erst dann nehme ich ihn mit.
Es wäre sehr schade wenn er Kampfverbort bekommt weil ich mir vorstellen kann das ihm das am meisten Spaß macht.
Wie sieht s aus mit der Aufsichtspflicht? Muss ich ihn an der kurzen Leine führen oder kann ich auch mal im Dungon sein und er ist im Wald und jagt (oder wird Gejagt von) Gobbos?
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Beitrag vom 04.04.2005 - 16:44 |
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222 Beiträge - Hardcore-Larper
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Wenn Du die Aufsichtspflicht für eine minderjährige Person (17 Jahre und 364 Tage sind nicht volljährig) innehast, solltest Du Diese aus reinem Selbstschutz an der kurzen Leine führen.
Denn WENN etwas passiert, wird jede Versicherung erstmal nachforschen, ob hier nicht eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag. In diesem Falle hättest DU nämlich grobfahrlässig gehandelt und die Versicherung bräuchte nicht zu zahlen.
Als Veranstalter habe ich mich nach langem Überlegen dazu entschlossen, keine Minderjährigen auf meinen Cons mehr zuzulassen.In der Vergangenheit habe ich auf meinen Cons immer eine Erklärung in folgendem Stil von den Eltern und der Aufsichtsperson gefordert:
Name des/der Erziehungsberechtigten:
Name des Kindes:
Name der Aufsichtsperson:
Erklärung des/der Erziehungsberechtigten
Hiermit erkläre ich als Erziehungsberechtigte[r], daß ich mich über die besonderen Risiken und die allgemeine Situation auf Liverollenspiel-Veranstaltungen (Nachtwanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.) informiert habe. Ich bin ausdrücklich mit der Teilnahme meines Kindes an der Liverollenspiel-Veranstaltung "[Name des Cons]" einverstanden, und übertrage der o.g. Aufsichtsperson für die Dauer vom [erster Tag] bis zum [letzter Tag] die Aufsichtspflicht über mein Kind. Gleichzeitig entbinde ich den Veranstalter ausdrücklich von seiner Aufsichtspflicht.
Ort/Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Erklärung der Aufsichtsperson
Hiermit erkläre ich, daß ich zu Beginn der Veranstaltung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben werde. Ich bin mir der besonderen Risiken und der allgemeinen Situation auf Liverollenspiel-Verantaltungen (Nachtwanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.) bewußt, und übernehme auf der Liverollenspiel-Veranstaltung "[Name des Cons]" vom [erster Tag] bis zum [letzter Tag] die Aufsichtspflicht über die oben genannte, minderjährige Person.
Ort/Datum Unterschrift der Aufsichtsperson
Gruß
ANDY
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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Octavian am 04.04.2005 - 17:57.
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Beitrag vom 04.04.2005 - 17:57 |
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Administrator 4153 Beiträge - JackassLarper
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Danke für den Zettel, der wird sehr Praktich sein.
Und Andy was ist Passirt auf deinen Cons?
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Beitrag vom 04.04.2005 - 19:13 |
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507 Beiträge - Larp-Gott
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Jo, wollte ich auch gerade sagen 
Ansich ist das Ganze ja keine Floskel, um ein 'Kind' auf 'ne Con zu schleusen, sondern sich bereitzuerklären, auf es aufzupassen. Aufpassen endet halt nicht in der Unterschrift, sondern fängt damit erst wirklich an.
Wobei mit 17 eigentlich (bisher so die Erfahrung) auch 'ne Einverständniserklärung gereicht hat. Find' ich persönlich auch richtig so. Mit 16 wird's wohl halbwegs ähnlich sein.
Alles darunter halte ich allerdings für kritisch und verweise auf die vorigen Posts.
Anke: Jo, dacht ich mir doch, dass das begrifflich nicht ganz einwandfrei war. Danke 
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Die Erfahrung ist wie eine Laterne im Rücken; sie beleuchtet stets nur das Stück Weg, das wir bereits hinter uns haben. [Konfuzius] |
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Beitrag vom 04.04.2005 - 19:13 |
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222 Beiträge - Hardcore-Larper
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@Max:
Nichts ist passiert. Ich habe mir nur noch einmal überlegt, ob ich bereit bin, das rechtliche Risiko zu tragen, das Minderjährige mit sich bringen. Und irgendwann bin ich zu dem Schluß gelangt, daß ich nicht bereit bin, dieses Risiko zu tragen.
Weiterhin hab ich auch keine Lust, Minderjährigen hinterherzulaufen (sprich: Die Aufsichtspflicht auszuüben, denn kein Schrieb der Welt kann den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen vollständig davon befreien) und z.B. zu kontrollieren, daß sie keinen (harten) Alk trinken, nicht rauchen, nicht rumvögeln, usw.
So hart es klingt: Ich finde es toll, auf einem von mir veranstalteten Con nur volljährige Teilnehmer zu haben. Das erleichtert mir als Veranstalter das Leben ungemein.
Das soll jetzt nicht heißen, daß ich per se etwas gegen Minderjährige auf Cons habe. Wenn ein Veranstalter dieses Risiko eingehen möchte, kann er das gerne tun.
Gruß
ANDY
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Beitrag vom 05.04.2005 - 01:05 |
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Administrator 4153 Beiträge - JackassLarper
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Verstehe. Denkst du das er die erlaubnis von Sven u. Carsten hat zu Kämpfen oder bleibt das nur denn 16+ überlassen?
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Beitrag vom 05.04.2005 - 16:44 |
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