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2297 Beiträge - Qualitätslarper
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das waren mal knapp 200 Euro für bis zu 300 Spieler, so in etwa, ich such es mal raus
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I'm back! |
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Beitrag vom 16.01.2008 - 12:48 |
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417 Beiträge - Alter Hase
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Ich bin kein Jurist und kenne ich auch nicht den rechtlichen Hintergrund, aber mit der Teilnahme an einer LARP-Convention unterschreibt man in der Regel eine Anmeldung, dass man sich über die Art und Natur der Veranstaltung und die damit verbundenen Eventualitäten von Gefahren im klaren ist und auch dazu bereit diese in Kauf zu nehmen. Beispiel:
Wenn auf einer Con Spieler plötzlich eine Palisade bauen wollen, weil sie durch irgendwelche Umstände die Möglichkeit dazu haben, dann würde ich als Veranstalter das nicht verbieten - die Spieler müssen ja für ihr eigenes Tun haften, falls sich beim Bau jemand verletzt. Sollte es dann später zu einem Kampf auf der Palisade kommen und das Teil in sich zusammenstürzen, dann kann ich als Veranstalter wohl kaum dafür haftbar gemacht werden, weil ich keinen Spieler dazu gezwungen oder genötigt habe die Palisade zu betreten. Weil wenn das möglich ist, dann könnte mich auch ein Spieler für seine Dummheit haftbar machen, dass er den von der Orga gestellten Kochtopf, der schon seit einer Stunde an einem Dreifuß über dem brennenden Lagerfeuer hängt, ohne Handschuhe oder Lappen angefaßt hat ... Oder?
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Beitrag vom 16.01.2008 - 12:49 |
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1. Nicht alles was im Vertrag steht ich auch wirksam. Es ist sogar so, dass in der Realität ernorm viele Vertrags und AGB Klauseln unwirksam sind.
2. Muss man immer ein wenig um die Ecke denken. Wenn ich z.B. mit dem Auto einen Fußgänger oder Radfahrer der auf die Fahrbahn tritt anfahre, würde ich auch sagen: "Ist seine eigene Schuld wenn der auf die Fahrbahn geht ohne zu gucken". In der Realität hab hafte ich aber trotzdem, weil mein Auto potenziell gefährlich ist und ich daher eine Betriebshaftung habe. Gleich kann ich mir auch beim Beitriben einer Con vorstellen. Der Veranstalter hat zwar eigentlich nichts mit der Palisade zu tun. Aber er hat nicht dafür gesorgt, dass anwesende auf seiner Veranstaltung es unterlassen haben andere Personen zu gefährden. Und da es seine Veranstaltung ist, kann ich mir vorstellen, dass er dann doch dafür haftet.
Aber wie gesagt, mehr als Laienantworten wird man hier wohl nicht bekommen.
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Ich pausiere auf unbestimmte Zeit. |
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Beitrag vom 16.01.2008 - 13:03 |
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3603 Beiträge - JackassLarper
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Zitat Original geschrieben von Ajantis
Ich bin kein Jurist und kenne ich auch nicht den rechtlichen Hintergrund, aber mit der Teilnahme an einer LARP-Convention unterschreibt man in der Regel eine Anmeldung, dass man sich über die Art und Natur der Veranstaltung und die damit verbundenen Eventualitäten von Gefahren im klaren ist und auch dazu bereit diese in Kauf zu nehmen. Beispiel:
Wenn auf einer Con Spieler plötzlich eine Palisade bauen wollen, weil sie durch irgendwelche Umstände die Möglichkeit dazu haben, dann würde ich als Veranstalter das nicht verbieten - die Spieler müssen ja für ihr eigenes Tun haften, falls sich beim Bau jemand verletzt. Sollte es dann später zu einem Kampf auf der Palisade kommen und das Teil in sich zusammenstürzen, dann kann ich als Veranstalter wohl kaum dafür haftbar gemacht werden, weil ich keinen Spieler dazu gezwungen oder genötigt habe die Palisade zu betreten. Weil wenn das möglich ist, dann könnte mich auch ein Spieler für seine Dummheit haftbar machen, dass er den von der Orga gestellten Kochtopf, der schon seit einer Stunde an einem Dreifuß über dem brennenden Lagerfeuer hängt, ohne Handschuhe oder Lappen angefaßt hat ... Oder? |
Äh.. so nicht gnz korrekt. die meisten AGBs würden von professionellen Juristen mit relativer Leichtigkeit zerpflückt. Als Veranstalter hat man immer eine gewisse Sorgfalts-/Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmern, die in dem Moment nach meinem Empfinden eben zum Beispiel eine Palisade einschließt. Deswegen sind die meisten Orgas auch nciht automatisch begeistert davon, wenn die Spieler irgendwelchen laweden, potentiell riskanten Aufbauten hochziehen. Und ja, wenn bei den Palisaden auf dem CoM was schiefgeht und sich einer verlässt, könnte dieser rechtlich und versicherungstechnisch richtig Stunk machen. Da ich auch nur Laie bin, sind diese Aussagen eben als das zu nehmen was sie sind: unfundiertes Halbwissen.
Gregor
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Offizieller chronischer Nörgler in diesem Forum, daher: if I already stand convicted, why shouldn`t I commit the crime? |
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Beitrag vom 16.01.2008 - 16:46 |
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Zitat Original geschrieben von Siegbert
[...] die meisten AGBs [...] |
Ach ja, die guten alten Allgemeinen Geschäftsbedingungens
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Ich pausiere auf unbestimmte Zeit. |
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Beitrag vom 18.01.2008 - 12:17 |
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145 Beiträge - Larp-Junkie
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Zitat
Aufbauten, die für einen Puplikumsverker erstellt werden
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Das dürfte in dieser Form nicht zutreffend sein, da ein Con immer eine geschlossene Veranstaltung ist und daher kein "Publikumsverkehr" zugegen ist.
Dennoch bewegen sich Cons natürlich allgemein in der bereits erwähnten Grauzone und es dürfte eigentlich unmöglich sein, da als Veranstalter alles abzudecken.
@Elrox: ja, die Haftpflicht würde ich mir gerne mal ansehen. Wobei ich 200€ für einen con BIS 300 Leute recht teuer finde, wenn ich an die kleineren Cons bis 50 Leute denke...
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Gruß
Konstantin |
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Beitrag vom 22.01.2008 - 17:07 |
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275 Beiträge - Hardcore-Larper
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Zitat Original geschrieben von Sandmann
Zitat Original geschrieben von Siegbert
[...] die meisten AGBs [...] |
Ach ja, die guten alten Allgemeinen Geschäftsbedingungens |
he he - ist mir noch garnicht aufgefallen ^^
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Fuchtelattacke!
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Nero am 22.01.2008 - 17:17.
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Beitrag vom 22.01.2008 - 17:17 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Arichmalu von Arach
Das dürfte in dieser Form nicht zutreffend sein, da ein Con immer eine geschlossene Veranstaltung ist und daher kein "Publikumsverkehr" zugegen ist. |
1.) Stimmt das nicht unbedingt. Viele Veranstalter lassen ja auch spontane Conzahler zu. Damit wäre es denke ich mit einer "Geisterbahn" gleich zu setzen - da kommen ja auch irgendwelche Leute und zahlen...
2.) Was ist denn eigentlich eine geschlossene Veranstaltung? Den Begriff habe ich schon öfter gehört, aber eine rechtliche Einordnung fällt mir schwer... - das Einzige was für Sinn ergibt ist, dass der Veranstalter aussucht wer rein darf... aber rechtlich ist das mit einer normalen Veranstaltung gleichzusetzen - siehe Discothek o.ä.
Ansonsten gilt wie immer, wo kein Kläger, da kein Richter - aber wenns zur Klage kommt hat man wohl gemäß den deutschen Gesetzen verschissen als Veranstalter.
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Beitrag vom 22.01.2008 - 18:29 |
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56 Beiträge - Gewandungsgriller
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Zitat Original geschrieben von Ark | Isaac
Zitat Original geschrieben von Arichmalu von Arach
Das dürfte in dieser Form nicht zutreffend sein, da ein Con immer eine geschlossene Veranstaltung ist und daher kein "Publikumsverkehr" zugegen ist. |
1.) Stimmt das nicht unbedingt. Viele Veranstalter lassen ja auch spontane Conzahler zu. Damit wäre es denke ich mit einer "Geisterbahn" gleich zu setzen - da kommen ja auch irgendwelche Leute und zahlen...
2.) Was ist denn eigentlich eine geschlossene Veranstaltung? Den Begriff habe ich schon öfter gehört, aber eine rechtliche Einordnung fällt mir schwer... - das Einzige was für Sinn ergibt ist, dass der Veranstalter aussucht wer rein darf... aber rechtlich ist das mit einer normalen Veranstaltung gleichzusetzen - siehe Discothek o.ä.
Ansonsten gilt wie immer, wo kein Kläger, da kein Richter - aber wenns zur Klage kommt hat man wohl gemäß den deutschen Gesetzen verschissen als Veranstalter. |
Also der Vergleich mit der Geisterbahn hinkt. Conzahler sind ab Geldabgabe den anderen Spielern gleichberechtigt und gehören zur geschlossenen Gesellschaft. Geisterbahn ist eher sowas wie ein Theater oder so: Du wirst unterhalten und bist eher passiv
Und Geschlossene Gesellschaft: Eine geschlossene Gesellschaft ist dann gegeben, wenn ein bestimmter Personenkreis am Treffen teilnimmt und anderen Personen entweder keinen Zugang zu den Räumlichkeiten haben oder diese nicht an der Veranstaltung selbst (Kampf mit Polsterwaffen, Rollenspiel, Plotjagd) teilnehmen dürfen.
Angaben ohne Gewehr... ehem Gewähr. Nur die Meinung eines Laien!
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Beitrag vom 22.01.2008 - 21:21 |
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1301 Beiträge - Qualitätslarper
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Zitat Original geschrieben von Talamor
Also der Vergleich mit der Geisterbahn hinkt. Conzahler sind ab Geldabgabe den anderen Spielern gleichberechtigt und gehören zur geschlossenen Gesellschaft. Geisterbahn ist eher sowas wie ein Theater oder so: Du wirst unterhalten und bist eher passiv |
Wie sieht es denn dann mit Spukhäusern aus, wo du durchläufst und wo es halt solche, sich drehenden Rollen etc gibt? Da bist du nicht mehr passiv - für eine rechtliche Findung spielt das nun mal gar keine Rolle... - Beides, Con und Spukhaus, sind Veranstaltungen. Bei einem Spukhaus aber im übertragenden Sinne, da der gesamte Rummel ja als Veranstaltung zählt. Bei beiden werden nur zahlende "Gäste" zugelassen, also ein begrenzter Personenkreis.
Zitat Original geschrieben von Talamor
Und Geschlossene Gesellschaft: Eine geschlossene Gesellschaft ist dann gegeben, wenn ein bestimmter Personenkreis am Treffen teilnimmt und anderen Personen entweder keinen Zugang zu den Räumlichkeiten haben oder diese nicht an der Veranstaltung selbst (Kampf mit Polsterwaffen, Rollenspiel, Plotjagd) teilnehmen dürfen. |
Nunja, auch das spielt für eine rechtliche Findung kaum eine Rolle. Da wird einfach nur Hausrecht ausgeübt, was bei Cons eh fragwürdig ist, da das Hausrecht eine spezielle Übertragung des Eigentümers benötigt (welche aber in ordentlichen Mietverträgen enthalten ist). Ich hoffe das ist verständlich. Nur weil ich eine private Veranstaltung mache und nur bestimmte Leute zu lasse muss ich mich dennoch an bestimmte Sicherheitsbestimmungen und Gesetze etc. halten. Der Begriff "geschlossene Gesellschaft / Veranstaltung" ist mit ein nicht bekannter Begriff im Rechtsbereich. Veranstaltung ist aber sehr wohl ein Rechtsbegriff.
Eine andere Frage ist, wie es denn dann mit dem Vereinsrecht und Vereinsveranstaltungen aussieht. Das Vereinsrecht sieht ja viele Lockerungen vor...
Alles in Allem ein ziemlich heißes Eisen - und ein findiger Anwalt wird sicher "hier" einige Euros rausholen können, so er denn will.
Zitat Original geschrieben von Talamor
Angaben ohne Gewehr... ehem Gewähr. Nur die Meinung eines Laien! |
ohne Kommentar...
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Ark | Isaac am 22.01.2008 - 22:44.
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Beitrag vom 22.01.2008 - 22:38 |
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Zitat Original geschrieben von Talamor
Und Geschlossene Gesellschaft: Eine geschlossene Gesellschaft ist dann gegeben, wenn ein bestimmter Personenkreis am Treffen teilnimmt und anderen Personen entweder keinen Zugang zu den Räumlichkeiten haben oder diese nicht an der Veranstaltung selbst (Kampf mit Polsterwaffen, Rollenspiel, Plotjagd) teilnehmen dürfen.
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Ich hab jetzt mal nachgeforscht und in keinem juristischen Dokument diesen Bergriff irgendwie gesehen. Es scheint wirklich so zu sein, dass der Ausspruch "geschlossene Veranstaltung" alleinig ein "volktümlicher Ausdruck" ist, mit dem Haftungsrecht aber nichts zu tun hat.
Deine Erklährung hinkt ohnehin, da die meisten Cons offen ausgeschrieben werden und sich alle anmelden können die wollen!
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Ich pausiere auf unbestimmte Zeit. |
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Beitrag vom 23.01.2008 - 13:48 |
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