| Autor |
|
|
|
|
| 2270 Beiträge - Qualitätslarper
|
 |
|
Na wichtig ist vor Allem, daß das Gericht der breiten Anwendung der Onlinedurchsuchung einen Riegel vorgeschoben hat.
So müssen wirklich konkrete Verdachtsmomente einer überaus schweren Straftat gegen eine bestimmte Person bestehen.
Schäuble&Co. wollten das Ding ja gerne auch gegen die sog. Gefährder einsetzen. Also gegen Leute, bei denen gewisse Verhaltensweisen darauf hindeuten, daß sie irgendwann mal straffällig werden könnten.
Und das kommt jetzt nicht
|
| Beitrag vom 28.02.2008 - 03:12 |
|