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Hm...anscheinend wurde ich missverstanden.
Ich bin weder Schüler, noch Student (ist lange her) und auch nicht auf Hartz IV. Im Gegenteil, allein von meinen monatlichen Steuern bekommt ein Hartz IV-Empfänger seine monatliche Überweisung und die öffentliche Hand hat trotzdem noch was.
Ich habe eine Haftpflichtversicherung, ebenso Hausrat und Kranken sowieso.
Das Problem ist, dass man als Orga gelackmeiert ist, wenn der Schädiger eben nicht versichert ist. Weil der Vertrag über die Nutzung eines Geländes idR mit einem Orga-Mitglied oder Verein geschlossen wird und da gibt es eben auch AGBs, bei denen sich Gelände für Schadensfälle rückversichern. Mit ein paar guten Argumenten kann man sicher die eigene Haftpflicht heranziehen (Erfüllungsgehilfe bei NSCs als Schädiger zB), allerdings sollte das eben nicht nötig sein. Deshalb werden in immer mehr AGBs auch Klauseln eingeführt, in denen die Spieler erklären, eine private Haftpflichtversicherung zu haben. Gerne in Großbuchstaben und fett.
Erhältliche Veranstaltungsversicherungen sind, außer für eingetragene Vereine, eher schwierig und oft unzureichend.
Da ich selber auch weiterhin Cons organisieren möchte, denke ich aber eher positiv und hoffe, dass Fettdruck etc. in AGBs etwas bewirkt.
Ach ja: ich lese AGBs grundsätzlich. Und zufällig weiß ich, welche AGB-Klauseln zweifelhaft oder sogar unzulässig sind.
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Gutes Spiel ersetzt Punkte, aber Punkte ersetzen kein gutes Spiel.
Was wir sind ist die Summe dessen, was wir waren.
Bekennendes Mitglied der Backwahn-Sekte. |
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| Beitrag vom 16.09.2009 - 22:18 |
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