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Zitat Original geschrieben von Ark | Isaac
Dann darfst du in Notwehr handeln. Du also "Normalbürger" bist nicht an einem Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit der Mittel gebunden. Sprich bei dir muss die Gegenmaßnahme nur dazu führen, dass der Angriff gestoppt oder verhindert wird. Wie du das tust ist dir persönlich überlassen. Ob du nun die Holzlatte nimmst, welche zufällig da steht oder auf ihn schießt, weil du zufällig die PTB-Waff ebei dir hast ist vollkommen egal.
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Das würde ich so nicht sagen. An einen Polizisten werden erheblich strengere Kritierien angelegt als an den Normalbürger. Das Notwehrrecht besteht allerdings auch, wenn jemand einen rechtwidirgen Angriff auf dein Eigentum verübt, also Diebstahl oder Sachbeschädigung. In diesem Fall darst Du auch als Normalbürger nicht mit einer Schusswaffe, einem Bogen oder einer Armbrust dem Vandalen oder Dieb einen Kopfschuss verpassen.
Ähnlich sieht es aus, wenn man von einem Volltrunkenden angebpöbelt wird, dieser Handgreilich wird aber auf Grund seines fehlenden Gleichgewichssinns ein leichter Gegener ist. In diesem Fall darf ich sicherlich nicht ein Messer ziehen und ihn nach Spanischer Messerkampfmanier filetieren.
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| Ich pausiere auf unbestimmte Zeit. |
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| Beitrag vom 15.08.2007 - 11:03 |
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